Zivilsachen
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Das Zivilrecht in den VAE umfasst Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und juristischen Personen, die nicht mit Strafsachen zusammenhängen, und wird vom Zivilgesetzbuch der VAE (Bundesgesetz Nr. 5 von 1985) und anderen Vorschriften geregelt.
Vertragsstreitigkeiten
Schulden und Sammlungen
Immobilien
Familienangelegenheiten
Handelshaftung
Zivilrechtliche Haftung (Torturrecht)
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Beratung anfragen| Rechtsrahmen | Gerichtshof | Eigenschaften |
| Mainland | Bundes- und Ortsgerichte | Das Zivilrecht gilt |
| DIFC-Gerichte | Zivilgerichtshof nach dem Gemeinsamen Recht | Für Verträge in englischer Sprache geeignet |
| ADGM-Gerichte | Gerichtshof des Gemeinsamen Rechts in Abu Dhabi | Alternative zu DIFC für Unternehmen und Investoren |
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