Visum für Inlandsangestellte in den VAE

Die Einreichung eines Visums für Hausangestellte in den VAE wird durch das TADBEER-System geregelt und erfordert die Einhaltung spezifischer Regeln.


Wer kann ein Visum beantragen?

  1. Eine Person mit gültigem Aufenthaltsvisum.
  2. Inhaber eines Goldenen Visums Visum für 2 Jahre.
  3. Regelmäßige Inhaber eines Visums (Angestellter/Unternehmer) Visum für 1 Jahr.

Schlüsselmerkmale und Bedingungen

  • Das Visum wird über das TADBEER-System verarbeitet.
  • Die Unterzeichnung eines offiziellen Arbeitsvertrages ist obligatorisch.
  • Die Mitarbeiter können mit dem Arbeitgeber leben und mit der Familie reisen.
  • Gehalt und Bedingungen sind in einem von MOHRE genehmigten Vertrag festgelegt.
  • Nachweis von keinerlei Verwandtschaft ist erforderlich, wenn die Staatsangehörigkeit übereinstimmt (über das Konsulat/Das Außenministerium).

Nationale Beschränkungen und Quoten

Es gibt Einschränkungen für die Einstellung von Mitarbeitern aus bestimmten asiatischen und GUS-Ländern.


Vorteile der rechtlichen Verarbeitung

  • Fähigkeit, Personal während Reisen ins Ausland zu bringen.
  • Schutz der Rechte und Pflichten beider Parteien.
  • Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, Emirates ID und Wohnraum.
  • Vereinfachte Interaktion mit Einwanderungs- und Regierungsbehörden.

Beantragung eines Visums für Angestellte im Inland

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Beratung anfragen

Was unser Service umfasst

  • Überprüfung der rechtlichen Gründe.
  • Auswahl des TADBEER-Büros und Auftragsverarbeitung.
  • Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen.
  • Legalisierung ohne Verwandtschaftszertifikat.
  • Unterstützung bei der medizinischen Untersuchung und bei der Ausstellung von Emirates-Id.
  • Erneuerung und Stornierung des Visums.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange ist das Visum gültig?

1 Jahr (reguliär) oder 2 Jahre (für Inhaber von Goldenen Visums).

Kann das Personal gewechselt werden?

Ja, aber das vorherige Visum muss geschlossen und ein neues beantragen werden.

Kann ich eine Nanny oder Assistentin aus meinem eigenen Land mitbringen?

Ja, aber in manchen Fällen ist der Nachweis von keinerlei Verwandtschaft erforderlich.

Wer bezahlt das Visum und den Vertrag?

Die Kosten werden vom Arbeitgeber vollständig gedeckt.


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